Sarepta Nazareth

Vertretungsausschuss der Stiftungen
Sarepta und Nazareth

F. Ebeling, F. Duval-Zupp, P.-C. Luschnat, Mitglieder des Vertretungsausschusses

Ansprechpartner/innen v. r. :
Paul-Christian Luschnat (Vorsitzender)
Frauke Duval-Zupp (stv. Vorsitzende)
Frank Ebeling

Wir über uns . . .

  • Der Vertretungsausschuss Sarepta-Nazareth ist eine besondere Interessenvertretung für Geschwister im Dienst- und / oder Entsendungsverhältnis in den Stiftungen Sarepta und Nazareth.
     
  • Der Vertretungsausschuss setzt sich zusammen aus Geschwistern der Gemeinschaften Sarepta und Nazareth. Er wird in der Regel für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
     
  • Für unsere Aufgaben sind Ihre Fragen, Ziele und Bedürfnisse maßgeblich.

Was wir tun . . .

Gerne beraten wir Sie in Fragen zu Ihren Personalangelegenheiten wie

  • Einstellungen
  • Dienst- und Entsendungsvertrag
  • Probezeit
  • Kündigung
  • Elternzeit
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • andere Veränderungen
  • Tarif- und Arbeitsrecht

Zuständigkeit . . .

Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen und Fragen zu Ihrer Personal-Entwicklung gegenüber dem Dienstgeber
Sarepta-Nazareth zu unterstützen und zu vertreten.

  • Wir haben im Bereich der Zuweisung von Immobilien Nazareths (Häuser und Wohnungen) sowie der Festsetzung von Nutzungsbedingungen und Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht.
  • Am Arbeitsplatz ist die jeweilige Mitarbeitervertretung der Einrichtung zuständig.

Kontakt

Vertretungsausschuss der Stiftungen Sarepta und Nazareth
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld

Stiftungen Sarepta und Nazareth
in den v. Bodelschwinghschen
Stiftungen Bethel
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld

Tel: +49 521 144-2229 / 144-2687
E-Mail: direktion@bethel.de

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig
anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des
Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der
Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig
anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2026 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel