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Die Stiftungen Sarepta und Nazareth …

... gehören mit der Stiftung Bethel und der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zum Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Ihr Auftrag besteht in der Förderung des Diakonischen Dienstes der Evangelischen Kirche. Diesen gestalten die Stiftungen durch Bildungsangebote und das Wirken der Diakonischen Gemeinschaften innerhalb der vBS Bethel und in Diakonie, Kirche und Gesellschaft.

Seit mehr als 15 Jahren sind die Stiftungen und Gemeinschaften in Sarepta und Nazareth auf gemeinsamem Weg. Sie bündeln ihre Kräfte und gestalten gemeinsam ihren Auftrag zur Förderung des diakonischen Dienstes in der evangelischen Kirche.

In diesem Zeitraum haben sich zwei Arbeitsschwerpunkte entwickelt. Zum einen gestalten die Stiftungen einen Bereich von » Hilfefeldern in der Region Bielefeld und Ostwestfalen. Zum Anderen gestalten die Stiftungen einen » Bildungsbereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und sind Mitbegründer und Mehrheitsgesellschafter der Fachhochschule der Diakonie.

Durch die Diakonischen » Gemeinschaften sind die Stiftungen eine besondere Form diakonischer Einrichtungen. Die Mitglieder der Gemeinschaften stärken die diakonische Identität der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel insgesamt und wirken in der Entwicklung der Stiftungen Sarepta und Nazareth mit.

Auf der Basis einer langen Tradition in der Bildungs- und » Personalarbeit gestalten die Stiftungen ihre eigenen Arbeitsfelder und bieten innerhalb und außerhalb der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel entsprechende Dienstleistungen für die unternehmerische Diakonie, Kirche und das Sozial- und Gesundheitswesen an.

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Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

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